Partizipation
Leitgedanken für unseren „Gesetzeskatalog“
Grundlage ist die UN Kinderrechtskonvention.
Jedes Kind, jeder Jugendliche hat einen Anspruch auf ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben.
Die Rechte gelten für alle Kinder und Jugendlichen und beinhalten somit auch Pflichten gegenüber anderen.
Die Rechte sind also begrenzt durch geltende Gesetze und durch die Rechte anderer Menschen.
Partizipation
Wertschätzung
Übernahme der Verantwortung für das eigene Handeln
Übernahme von Verantwortung für Andere
Anerkennung von Grenzen
Kommunikation und Kooperation
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Kein Kind, Jugendlicher, Mitarbeiter darf wegen seiner Herkunft, Hautfarbe, Religion oder seinem Geschlecht diskriminiert werden.
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Jedes Kind/jeder Jugendliche hat das Recht, als Individuum behandelt zu werden.
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Jedes Kind, Jugendliche, Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, die Rechte aller zu wahren.
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Schutz und Fürsorge durch die Mitarbeiter
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Die Mitarbeiter des Raphaelhauses helfen den Kindern und Jugendlichen dabei, dass es ihnen gut geht, wenn sie ihren Teil dazu beitragen.
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Alle Kinder, Jugendlichen und Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, auf die Einhaltung der Rechte zu achten.
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Jedes Kind, Jugendliche und Mitarbeiter wird respektvoll und mit Wertschätzung behandelt.
Die Haus- und Gruppenregeln sind für ein gutes Gemeinschaftsleben verbindlich. Die KiJuKo wacht achtsam auf die Einhaltung „der Gesetze“. Im Raphaelhaus hat jeder das Recht auf respektvolle freie Meinungsäußerung.
Partizipation
In unserer Einrichtung leben wir nach den Grundregeln der Partizipation.
Was ist „Partizipation“?
Wikipedia definiert Partizipation so: Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung, Mitbestimmung, Einbeziehung.
In unserer Einrichtung verstehen wir darunter die Einbindung von den hier lebenden Kindern und Jugendlichen bei allen das Zusammenleben betreffenden Ereignissen und Entscheidungsprozessen. -- So werden z. B. unsere Haus- und Gruppenregeln gemeinsam ausgehandelt.
Dieses Recht auf Partizipation ist in der UN Kinderrechtskonvention festgelegt:
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Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.
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Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen und ihre eigene Meinung zu verbreiten.
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u.v.m.
Im SGB VIII (KJHG) steht in § 9, Abs. 2:
Kinder und Jugendliche sind
entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden
Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu
beteiligen.
Partizipationsmöglichkeiten im Raphaelhaus
Der Gruppenabend stellt die Plattform für eine gruppeninterne Beteiligung der Kinder und Jugendlichen dar. Hier werden häufig Verhaltensweisen der Kinder/Jugendlichen, die Freizeitgestaltung, interne Konflikte oder Gruppenregeln thematisiert.
Der Gruppensprecher ist ein gewählter Repräsentant der einzelnen Wohngruppe. Er wird von den Mitgliedern einer Wohngruppe selbst vorgeschlagen oder demokratisch gewählt. Gruppenintern aber auch gruppenübergreifend stellt er die Interessenvertretung der in der jeweiligen Gruppe lebenden Kinder und Jugendlichen dar.
Gruppenübergreifende Partizipationsmöglichkeit ist die Kinder- und Jugendkonferenz (KiJuKo). Diskutiert werden zumeist Themen, die mehrere Gruppen betreffen, wie bspw. die Gestaltung des Raphaelhauses.
Die KiJuKo dient gruppenübergreifend dem Informationsaustausch der Kinder und Jugendlichen, bzw. deren gewählten Gruppensprechern (Interessenvertretungen) untereinander. Die KiJuKo findet unter Ausschluss der Leitung statt, diese kann bei Bedarf eingeladen werden bzw. kann um die Teilnahme bitten.
Die Betreuer der KiJuKo sind ein gruppenübergreifender Ansprechpartner und Ratgeber, wenn die Kinder und Jugendlichen Anliegen in Sachen Partizipation haben.